Bava Batra 78

Kapitel 78

א לית בה משום לישנא בישא מ"ד בפני שנים לית ליה דרבה בר רב הונא ומ"ד בפני ג' אית ליה דרבה בר רב הונא
1 gilt nicht als Zwischenträgerei.Der vor zweien sagt, hält nichts von der Lehre des Rabba b. R. Hona, und der vor dreien sagt, hält wohl von der Lehre des Rabba b. R. Hona. –
ב לא דכולי עלמא אית להו דרבה בר רב הונא והכא בהא קא מיפלגי מ"ד בפני שנים קסבר מחאה שלא בפניו לא הויא מחאה ומ"ד בפני ג' קסבר מחאה שלא בפניו הויא מחאה
2 Nein, alle halten sie wohl von der Lehre des Rabba b. R. Hona, und ihr Streit besteht in folgendem: der vor zweien sagt, ist der Ansicht, der Einspruch in absentia sei ungültig, und der vor dreien sagt, ist der Ansicht, der Einspruch in absentia sei gültig.
ג אי בעית אימא דכ"ע מחאה שלא בפניו הויא מחאה והכא בהא קמיפלגי מ"ד בפני ב' סבר סהדותא בעינן ומאן דאמר בפני ג' קסבר גלויי מילתא בעינן
3 Wenn du aber willst, sage ich: alle sind der Ansicht, der Einspruch in absentia sei gültig, und ihr Streit besteht in folgendem: der vor zweien sagt, ist der Ansicht, hierbei sei eine Zeugenaussage erforderlich, und der vor dreien sagt, ist der Ansicht, hierbei sei eine Kundgebung erforderlich.
ד גידל בר מניומי הוה ליה מחויאתה למחויי אשכחינהו לרב הונא ולחייא בר רב ולרב חלקיה בר טובי דהוו יתבי ומחה קמייהו לשנה הדר אתא למחויי אמרו ליה לא צריכת הכי אמר רב כיון שמיחה שנה ראשונה שוב אינו צריך למחות ואיכא דאמרי אמר ליה חייא בר רב כיון שמיחה שנה ראשונה שוב אין צריך למחות
4 Einst hatte Gidel b. Minjomi einen Einspruch einzulegen, da traf er R. Hona, Ḥija b. Rabh und R. Ḥilqija b. Ṭobi sitzen und legte den Einspruch vor ihnen ein. Als er darauf im folgenden Jahre wiederum Einspruch einlegen wollte, sprachen sie zu ihm: Du brauchst dies nicht mehr, denn Rabh sagte, wenn man einmal Einspruch eingelegt hat, brauche man es nicht mehr. Manche lesen: Da sprach Ḥija b. Rabh zu ihm: Wir haben gelernt, hat man im ersten Jahre Einspruch eingelegt, so braucht man es nicht mehr.
ה אר"ל משום בר קפרא וצריך למחות בסוף כל ג' וג' תהי בה רבי יוחנן וכי גזלן יש לו חזקה גזלן ס"ד אלא כגזלן יש לו חזקה
5 Reš Laqiš sagte im Namen Bar Qapparas: Jedoch muß man am Ende jedes Trienniums Einspruch einlegen. R. Joḥanan staunte darüber: gibt es denn bei einem Räuber eine Ersitzung!? – ‘Räuber’, wie kommst du darauf!? – Vielmehr, gleich einem Räuber; gibt es bei ihm denn eine Ersitzung!?
ו אמר רבא הלכתא צריך למחות בסוף כל ג' וג' תני בר קפרא ערער חזר וערער חזר וערער אם מחמת טענה ראשונה ערער אין לו חזקה ואם לאו יש לו חזקה
6 Raba sagte: Die Halakha ist: er muß am Schlusse jedes Trienniums Einspruch einlegen. Bar Qappara lehrte: Wenn er Einspruch einlegt, wiederum Einspruch einlegt und wiederum Einspruch einlegt, so tritt, wenn der Einspruch sich auf die erste Einwendung stützt, keine Ersitzung ein, wenn aber nicht, so tritt eine Ersitzung ein.
ז אמר רבא א"ר נחמן מחאה בפני שנים
7 R. Naḥman sagte: Der Einspruch muß vor zweien erfolgen,